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So gehen Sie mit Bagatellschäden um

Schlösser, Türgriffe, Wasserhähne oder Rollladengurte werden meist täglich benutzt. Darum kann es passieren, dass diese sich mit der Zeit abnutzen oder kaputtgehen. Hierbei handelt es sich meist um sogenannte Bagatellschäden, die unter die Kleinreparaturklausel fallen.

Der entsprechende Absatz Ihres Mietvertrages legt individuell fest, bis zu welchem Betrag Sie die Kosten für solche kleinen Reparaturen in Ihrer Mietwohnung selbst tragen müssen – sowohl im Einzelfall als auch im gesamten Jahr maximal. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie im Falle einer Kleinreparatur durch die Vermittlung von zuverlässigen Handwerksbetrieben. Falls es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, übernehmen wir selbstverständlich die weitere Abwicklung des Schadenfalls.

Bitte beachten Sie: Wir raten Ihnen ausdrücklich davon ab, scheinbar kleine Reparaturen selbst zu erledigen. Mögliche Folgeschäden können im schlimmsten Fall zu weiteren Kosten für Sie führen. Ziehen Sie besser einen Fachmann oder eine Fachfrau zurate.