Bitte beachten Sie, dass wir neue Pläne für die kleine und große Kehrwoche sowie für den Winterdienst erstellt haben. Details dazu können Sie unter Punkt 11 unserer Hausordnung nachlesen. Einige Hinweise möchten wir Ihnen allerdings bereits an dieser Stelle mit auf den Weg geben.

Zum einen mieten unsere Mieterinnen und Mieter mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag nicht nur eine unserer Wohnungen an, sondern akzeptieren auch das Einhalten unserer Hausordnung. Das heißt, dass die einzelnen Hausgemeinschaften dazu verpflichtet sind, die kleine Kehrwoche, die große Kehrwoche und den Winterdienst zu übernehmen. Nur in Einzelfällen wird diese Pflicht an den Hausmeisterservice übertragen.

Zum anderen ist das Einhalten der Kehrwochen und des Winterdienstes im Interesse aller. Schließlich wünschen wir uns alle ein sauberes und sicheres Wohnumfeld. Erfüllt eine Hausgemeinschaft ihre Pflicht nicht, müssen wir zudem einen externen Dienstleister beauftragen und die Kosten auf alle umlegen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen natürlich gerne zur Verfügung!