Interessentenbogen
Freie Wohnungen und Stellplätze sind bei uns selten und meist schnell vergeben. Damit Sie trotzdem zum Zug kommen, führen wir eine Interessentenkartei: Wird ein Mietverhältnis gekündigt, greifen wir zuerst auf diese Liste zurück und melden uns bei den passenden Interessenten – bevor das Objekt öffentlich ausgeschrieben wird.
Tragen Sie sich dafür einfach mit dem passenden Interessentenbogen ein. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten und ist unverbindlich.
Für Wohnungen
Sie suchen eine Mietwohnung in Geislingen?
Im Interessentenbogen für Wohnungen hinterlegen Sie, wie viele Zimmer und welche Wohnungsgröße Sie benötigen, ab wann Sie einziehen möchten und wie wir Sie erreichen. Sobald eine passende Wohnung frei wird, melden wir uns bei Ihnen.
Für Stellplätze
Sie benötigen eine Garage, Aussen- oder Tiefgaragenstellplatz?
Auch hierfür führen wir eine eigene Interessentenkartei. Geben Sie im Bogen an, in welchem Bereich Sie einen Stellplatz suchen und ab wann Sie ihn benötigen. Wird einer frei, kommen wir auf Sie zu.
Interessentenbogen Wohnungen
Hinweise
Gültigkeit Ihres Eintrags
Ihr Antrag ist ab dem Datum der Registrierung sechs Monate gültig. Vor Ablauf dieser Frist werden Sie zweimal per E-Mail erinnert. Wenn Sie weiterhin als Interessent vorgemerkt bleiben möchten, müssen Sie Ihren Antrag selbständig verlängern.
Unterlagen für die Wohnungsanmietung
Für die Registrierung sind zunächst keine weiteren Unterlagen notwendig. Im weiteren Vermietungsprozess werden jedoch Ausweis- oder Passkopien, gegebenenfalls ein Wohnberechtigungsschein sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen angefordert. Zusätzlich wird im Rahmen des Vermietungsprozesses eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen, dass Sie eine geförderte Wohnung anmieten dürfen. Er wird von der zuständigen Behörde ausgestellt – in Geislingen ist dies das Rathaus. Bei uns fällt nur ein Teil der Wohnungen unter diese Regelung. Der Wohnberechtigungsschein ist daher nur erforderlich, wenn es sich um eine entsprechende Wohnung handelt. Den Antrag zum Wohnberechtigungsschein in Geislingen finden Sie unter folgendem Link: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerservice/formulare-bw
Datenschutz
Die Interessentenbögen werden über den Dienst Wohnungshelden bereitgestellt. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Datenerhebung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kontakt
Sie kommen mit dem Formular nicht weiter oder haben Fragen zu Ihrer Anmeldung? Rufen Sie uns an unter 07331 95710 oder schreiben Sie an info@gsw-geislingen.de.
Interessentenbogen Stellplätze
Hinweise
Gültigkeit Ihres Eintrags
Ihr Antrag ist ab dem Datum der Registrierung sechs Monate gültig. Vor Ablauf dieser Frist werden Sie zweimal per E-Mail erinnert. Wenn Sie weiterhin als Interessent vorgemerkt bleiben möchten, müssen Sie Ihren Antrag selbständig verlängern.
Datenschutz
Die Interessentenbögen werden über den Dienst Wohnungshelden bereitgestellt. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Datenerhebung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kontakt
Sie kommen mit dem Formular nicht weiter oder haben Fragen zu Ihrer Anmeldung? Rufen Sie uns an unter 07331 95710 oder schreiben Sie an info@gsw-geislingen.de.